Für bisher noch nicht Geimpfte (oder Genesene) gilt weiterhin:
Bitte nehmen Sie in den Gottesdiensten nur Plätze ein, die mit Karten gekennzeichnet sind. Bitte tragen Sie eine FFP2-Maske bereits bevor Sie die Kirche betreten und während des Gottesdienstes.
Für die Gottesdienste am Samstag und Sonntag in Großmehring benötigen Sie eine Platzkarte. Sie können diese ab Dienstag im Vorraum der Kirche abholen. Es gibt Karten für Einzelpersonen und für Gruppen bzw. Familien.
Aktuelle Corona-Regelungen
Aufgrund der neuen staatlichen Regelungen durfte auch die Kirche ihre Regelungen anpassen und verändern.
NEU:
1) Zum eigenen Hausstand können nun gezählt werden: „Genesese und vollständig geimpfte Personen im Sinne des § 2 der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung (SchAusnahmV)“. Dazu unten mehr …
2) Das Tragen einer FFP2-Maske gilt nur noch für den Innenraum einer Kirche. Im Außenbereich und bei Freiluftveranstaltungen entfällt die Maskenpflicht – sofern der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten wird.
3) Der Gemeindegesang ist – mit Maske im Innenbereich – wieder erlaubt.
4) Kirchliche Veranstaltungen, die keine Gottesdienste sind, können abgehalten werden sofern die Inzidenz unter 50 liegt und der Teilnehmerkreis bekannt ist. Hierbei gilt, dass innen max. 50 Personen und außen max. 100 Personen teilnehmen dürfen. Ein eigenes Hygienekonzept muss vorliegen.
5) Veranstaltungen der Erwachsenenbildung und der außerschulischen Jugendbildung bzw. -betreuung (Gruppenstunden, usw.) sind nach Maßgabe der §§ 21 und 22 der 13. BayIfSMV wieder möglich .
6) Sitzungen der pfarrlichen und überpfarrlichen Gremien sind bei Inzidenzen unter 50 uneingeschränkt, bei Inzidenzen zwischen 50 und 100 aus zwingenden Gründen erlaubt.
7) Für Chor- und Instrumentalproben sowie Konzerte in Kirchen gelten eigene Hygienekonzepte des Fachbereiches Kirchenmusik nach Vorgaben der 13. BayIfSMV.
Zum Thema „Geimpfte und Genesene im Gottesdienst“:
Nach der neuen Regelung heißt es:
Der Abstand zwischen zwei Personen oder Personengruppen (gemeinsamer Hausstand) hat vom Eintritt in die Kirche bis zum Verlassen der Kirche grundsätzlich 1,5 m nach allen Seiten zu betragen, zwischen Liturgen und den Gottesdienstteilnehmern ist ein wesentlich höherer Abstand zu gewährleisten.
Genesese und vollständig geimpfte Personen im Sinne des § 2 der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung (SchAusnahmV) gelten wie Personen des eigenen Hausstandes.
Daraus folgt:
1) Auch Geimpfte und Genesene müssen weiterhin eine FFP2-Maske tragen.
2) Geimpfte und Genesene müssen nun aber keinen Abstand mehr zu Personen eines anderen Haushaltes einhalten. Sie haben im Prinzip freie Platzwahl in der Kirche.
Das bedeutet für uns:
1) Großmehring: Wenn Sie vollständig (also beide Impfungen!) geimpft oder von Covid genesen sind und einen entsprechenden Nachweis vorlegen können, benötigen Sie künftig keine Platzkarte mehr für den Gottesdienst.
Da wir dies aber dokumentieren müssen, melden Sie sich bitte vorher einmalig in der Sakristei oder im Pfarrbüro, damit wir darüber bescheid wissen.
Sie haben dann freie Platzwahl in der Kirche.
2) Theißing: Wenn Sie vollständig (also beide Impfungen!) geimpft oder von Covid genesen sind und einen entsprechenden Nachweis vorlegen können, haben Sie freie Platzwahl in der Kirche. Da wir dies aber dokumentieren müssen, melden Sie sich bitte vorher einmalig in der Sakristei oder im Pfarrbüro, damit wir darüber bescheid wissen.
3) Demling: Wenn Sie vollständig (also beide Impfungen!) geimpft oder von Covid genesen sind und einen entsprechenden Nachweis vorlegen können, haben Sie freie Platzwahl in der Kirche. Da wir dies aber dokumentieren müssen, melden Sie sich bitte vorher einmalig in der Sakristei oder im Pfarrbüro, damit wir darüber bescheid wissen.
4) Haben Sie Symptome einer Erkältung oder gar eine Grippe, können Sie leider in keinem Fall am Gottesdienst teilnehmen – auch dann nicht, wenn Sie bereits geimpft sind.
Ansonsten bleiben die alten Regelungen bestehen!